Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Für den Kauf einer Solarstrom-Anlage gibt es keine Zuschüsse. Die Investition lohnt sich trotzdem, denn der erzeugte Strom kann zu einen attraktiven Preis verkauft werden. Das EEG garantiert, allen selbst produzierten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Das  EEG legt die Vergütung des Solarstromes, der ins Netz eingespeist wird fest.

Rahmenbedingungen:

Die Stromversorger sind verpflichtet:
  • die Solarstrom-Anlage ans öffentliche Netz anzuschließen
  • den gesamten erzeugten Solarstrom abzunehmen und
  • den Solarstrom zu einem festen Satz über 20 Jahre zu vergüten

    Vergütung ab Januar 2012 
     Freiflächen

     17,94 Ct/kWh / 18,76Ct/kWh

     Aufdach bis 30 KW
     24,43 Ct/kWh
     Aufdach, Anlagenteil > 30 KW
     23,23 Ct/kWh
     Aufdach, Anlagenteil > 100 KW
     21,98 Ct/kWh
    Vergütung Eigenverbrauch:
     Eigenverbrauch bis 30 % Eigenverbrauch über 30 %
     bis 30 kWp 08,05 Ct/kWh 12,43 Ct/kWh
     30 bis 100 kWp 06,85 Ct/kWh 11,23 Ct/kWh
     100 bis 500 kWp 05,60 Ct/kWh09,98 Ct/kWh