Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Für den Kauf einer Solarstrom-Anlage gibt es keine Zuschüsse. Die Investition lohnt sich trotzdem, denn der erzeugte Strom kann zu einen attraktiven Preis verkauft werden. Das EEG garantiert, allen selbst produzierten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Das EEG legt die Vergütung des Solarstromes, der ins Netz eingespeist wird fest.
Rahmenbedingungen:
Die Stromversorger sind verpflichtet:- die Solarstrom-Anlage ans öffentliche Netz anzuschließen
- den gesamten erzeugten Solarstrom abzunehmen und
- den Solarstrom zu einem festen Satz über 20 Jahre zu vergüten
- Vergütung ab Januar 2012
| Freiflächen | 17,94 Ct/kWh / 18,76Ct/kWh |
| Aufdach bis 30 KW | 24,43 Ct/kWh |
| Aufdach, Anlagenteil > 30 KW | 23,23 Ct/kWh |
| Aufdach, Anlagenteil > 100 KW | 21,98 Ct/kWh |
- Vergütung Eigenverbrauch:
| Eigenverbrauch bis 30 % | Eigenverbrauch über 30 % | |
| bis 30 kWp | 08,05 Ct/kWh | 12,43 Ct/kWh |
| 30 bis 100 kWp | 06,85 Ct/kWh | 11,23 Ct/kWh |
| 100 bis 500 kWp | 05,60 Ct/kWh | 09,98 Ct/kWh |